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   FREIRELIGIÖSE  GEMEINDE  MAINZ


* Feste und Feiern *

Feuer
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Freireligiöse Feste und Feiern

Feste und Feiern gehören zum ältesten Kulturgut der Menschheit und werden in allen Religionen begangen. Die religiösen Feste wie Weihnachten, Ostern, Taufe, Hochzeit, Jugendfeier und Bestattung sind allesamt älter als das Christentum. Freireligiöse Feste und Feiern sollen
   * zur Besinnung aufrufen,
   * das Innerste des Menschen anrühren,
   * die freireligiöse Haltung deutlich machen.


Feste des Jahres

Sommerfest / Sommersonnenwende

Feuer zur Sommersonnenwende    Sommerfest

Die Sommersonnenwende, die bei den Freireligiösen gefeiert wird, ist Ausdruck ihrer Weltanschauung und zeigt, welche Bedeutung die Natur für sie besitzt. Dieses Sommerfest, auch Sonnwendfeier genannt, wird traditionell am Samstag um den 21. Juni begangen. Es bietet Anlass zur Besinnung darauf, dass die Menschen trotz eines gewissen Maßes an Autonomie der Natur gegenüber doch letzten Endes zu ihr gehören und sich nicht von ihr lösen können. Dieses Fest ist somit Erinnerung an das Eingebundensein in die Natur als ein Sich-Besinnen auf das Einssein alles Seienden. Der Veranstaltung liegt kein starrer Programmablauf zugrunde, vielmehr wird im Freien gefeiert und geselliges Beisammensein und Besinnung auf lockere Weise miteinander verbunden.


Totengedenken
Kerzen zum Totengedenken    Flamme

Jeweils im November findet eine Feierstunde statt, die eine Stunde des Nachdenkens über Tod und Leben ist. Der Tod erscheint als Teil des Lebens, er ist Vollendung des Lebens und zugleich Auflösung des Ichs in ein größeres Ganzes. Der Tod ist zwar Grenzstein des Lebens, aber nicht der Liebe. Was wesenhaft echt war, was ein Mensch wirkte und bewirkte in seinem Leben, das lebt und wirkt weiter in den Menschen, die ihm nahe standen und nach seinem Tod nahe stehen werden. Totengedenken soll den Blick auf die Natürlichkeit und Unvermeidbarkeit von Sterben und Tod schärfen. Nachdenken über den Tod kann helfen, das Leben menschlicher zu gestalten, sorgsamer damit umzugehen. Denn erst am Tod des anderen spüren wir häufig die Notwendigkeit, beim unbekümmerten Dahinleben innezuhalten und die Richtung zu überdenken.
Der Ablauf der Totengedenkfeier gestaltet sich so, dass nach der Ansprache für die Verstorbenen Kerzen entzündet werden und in einem stillen Besinnen ihrer gedacht wird.



Weihnachten / Wintersonnenwende

Weihnachtsbaum

Weihnachten ist auch für Freireligiöse ein wichtiges Fest im Jahreskreislauf, denn es markiert die Zeit der Wintersonnenwende. Die „wihen nachten“, die geweihten Nächte um den 21. Dezember herum, erschienen den Menschen früherer Kulturen als „geweiht“, weil in dieser dunkelsten Zeit des Jahres die lebensspendende, lebenssichernde Wende im Sonnenlauf erfolgte. Mit dem Sieg des Lichts (z. Bsp. auch „Sol invictus“ und „Mithras“) über die Finsternis und die Kraft der Wärme, die die lebensfeindliche Kälte überwindet, verbanden die Menschen immer die Hoffnung auf ein neues glückliches Leben in Licht und Wärme.
Doch würde man dem Sinngehalt des freireligiösen Weihnachtsfestes nicht gerecht, wollte man ihn allein auf jenes, die Menschen in früheren Zeiten so bewegende, jährlich wiederkehrende Ereignis beschränken. Weihnachten vereint Ideen, Brauchtümer und Ideale verschiedener Religionen, Kulturen und Zeitalter. Deshalb entzieht sich das freireligiöse Weihnachtsfest einer eindeutigen Sinnzuschreibung; vielmehr ist es Ausdruck des Sehnens des Menschen nach Harmonie, nach Frieden, nach der verloren gegangenen Einheit mit der Natur.
Es ist das Fest der Zuwendung zwischen den Menschen, eine Zeit der Stille und der inneren Einkehr, eine Feier des Lichtes und der Hoffnung auf Neubeginn. Der Lichterbaum, grün mitten im Winter, ist Sinnbild des Lebens und des stets sich erneuernden Lichts.


Besondere Anlässe
wie Jahresende, Gedenktage, Jubiläen etc. werden mit entsprechend gestalteten Feierstunde begangen.


Feiern des Lebens

Lebensweihe (Taufe)

Lebensweihe (freireligiöse Taufe) 

Die freireligiöse Taufe oder auch Lebensweihe wird aus Anlass der Namensgebung des Kindes begangen und beinhaltet einen Appell an die Eltern, ihr Kind verantwortungsbewusst und im Sinne des freireligiösen Menschenbilds zu erziehen. Das Versprechen der Eltern, dem Kind die Möglichkeit zu geben, seine angeborenen Anlagen zu entfalten, es voller Liebe und in Wahrung seiner Rechte als eigenständige Persönlichkeit aufwachsen zu lassen, bildet zusammen mit der Taufhandlung (Wasser als Zeichen für alles Lebendige und Symbol für das Eingebundensein in den Kreislauf der Natur) den Höhepunkt der Feier. Im Gegensatz zur christlichen Taufe hat die Lebensweihe keinen sakramentalen Charakter und bedeutet auch nicht die Aufnahme des Kindes in die Gemeinde im gesetzlichen Sinne. Es soll sich erst als urteilsfähiger Jugendlicher (Jugendweihe) oder Erwachsener selbst dazu entscheiden.


Jugendweihe


Jugendweihe: Übergabe der Mitgliedsurkunde    Jugendweihe 2002

Jugendweihe 1965 Jugendweihe 1965 Jugendweihurkunde

Diese Feier erfolgt im Alter der Religionsmündigkeit (14 Jahre). In der Vorbereitungszeit werden in dem nachmittäglichen Religionsunterricht die Jugendlichen mit den Ideen Freier Religion bekannt gemacht und erfahren Denkanstöße, die sie unter Achtung ihrer persönlichen Eigenart zu eigenem religiösen Empfinden und Denken hinführen soll. Die freireligiöse Jugendweihe markiert den Eintritt in den Lebensabschnitt der Jugend und wird damit ein Wendepunkt auf dem Weg des eigenen Suchens um eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung. Die Jugendlichen geben das freiwillige Versprechen ab, in allen Lebenslagen dem eigenen Gewissen zu folgen und die eigene Freiheit sowie die der Mitmenschen zu bewahren.
Der Begriff „Jugendweihe“ wurde in der freireligiösen Bewegung erstmals 1868 gebraucht und wird in der Freireligiösen Gemeinde traditionell am Sonntag vor Ostern gefeiert. Die Grundsätze Freier Religion und das Thema Selbstverantwortung sind zentrale Punkte der Festansprache. Höhepunkt und Abschluss der Veranstaltung ist die feierliche Aufnahme der Jugendlichen als selbstständige Mitglieder der Gemeinde.


Hochzeit

Hochzeitsfeier Außendekoration Treppe    Hochzeitspaar    Hochzeitspaar beim Entzünden der Kerzen

Die Eheschließung wird auch bei den Freireligiösen als ein wichtiges und besonderes Ereignis im menschlichen Lebensgang gefeiert. Viele junge Ehepaare begehen die Hochzeitsfeier innerhalb der Freireligiösen Gemeinde, um ihr Eheversprechen vor der Gemeinde und ihren Freunden und Verwandten zu bekräftigen. Die Zeremonie hat, wie alle anderen freireligiösen Riten, nur eine symbolische und keine sakramentale Bedeutung. Voraussetzung hierfür ist die standesamtliche Trauung. Das Eheversprechen wird in dem Sinne abgegeben, das zwei eigenständige und gleichwertige Persönlichkeiten versuchen wollen, in Harmonie und Liebe ein gemeinsames Leben in gemeinsam getragener Verantwortung zu führen. Dieses Versprechen geben sich die Eheleute ausschließlich vor ihrem eigenen Gewissen. Einer Durchführung von glaubensverschiedenen Hochzeitsfeiern steht von freireligiöser Seite aus nichts im Wege.


Trauerfeier

Historisches Krematorium in Mainz

Zu den Festen des Lebens gehört die Trauerfeier. Als unwiderruflich letzter Abschied von einem Menschen wird in ihr die Einbindung des Lebens in den ewigen Kreislauf des Werdens und Vergehens aller Natur verdeutlicht. Der Mensch als Teil hiervon ist diesem Kreislauf zugehörig. In der Traueransprache geht es somit um das Ernstnehmen des Lebens, um das Wissen über die Begrenztheit der eigenen Existenz, die dem Leben seine besondere Bedeutung als etwas Einmaliges und Unwiderrufliches gibt. Die Trauerfeier bei der Bestattung dient auch dazu, die Erinnerung an den verstorbenen Menschen zu erhalten, ihn so weiterleben zu lassen. Denn jeder Mensch nimmt in sein Leben das der anderen auf. Inhaltlich geht es in der Trauerrede deshalb nicht darum, den Hinterbliebenen abstrakte Trostworte zu sagen, sondern Eigenart und Lebensweg des Verstorbenen nochmals lebendig werden zu lassen. Durch die individuelle Gestaltungsmöglichkeit gewinnt die freireligiöse Trauerfeier einen sehr persönlichen Charakter. 

Altes Krematorium auf dem Mainzer Hauptfriedhof